Am 21. März 2025 hat das Schweizer Parlament eine bedeutende Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verabschiedet. Diese Neuerung ermöglicht es Apothekerinnen und Apothekern, bestimmte Präventions- und pharmazeutische Leistungen direkt über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abzurechnen. Dies stärkt die Rolle der Apotheken als zentrale Anlaufstellen in der medizinischen Grundversorgung.
Neue vergütete Leistungen in Apotheken
Mit der Gesetzesanpassung werden pharmazeutische Dienstleistungen unabhängig von der Abgabe von Medikamenten durch die OKP übernommen. Zu den zentralen neuen Leistungen gehören:
- Förderung der Therapietreue (Adhärenz): Programme wie «myCare Start» unterstützen Patientinnen und Patienten beim Einstieg in chronische Therapien in Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten. Die laufende Studie wird im Sommer 2025 in eine zweite Phase übergehen.
- Therapieoptimierung: Apotheken können Bluthochdruck-Screenings durchführen und in Absprache mit Hausärztinnen und Hausärzten die Therapie anpassen sowie Patientinnen und Patienten eng begleiten. Zudem werden Medikationsanalysen und -abgleiche bei Übergängen im Gesundheitswesen angeboten.
Stärkung der Prävention durch Apotheken
Erstmals werden auch Apothekerleistungen im Rahmen von nationalen oder kantonalen Präventionsprogrammen ohne ärztliche Anordnung vergütet:
- Impfen: Die Kosten für von Apothekern durchgeführte Impfungen werden von der OKP übernommen, sofern sie gemäss Schweizerischem Impfplan empfohlen sind. Die kantonalen Regelungen zur Impfberechtigung bleiben bestehen.
- Kantonale Programme: Leistungen von Apotheken in HPV-Impfprogrammen sowie Darmkrebsscreenings werden künftig durch die OKP finanziert. Dies ermutigt die Kantone, Apotheken verstärkt in bestehende oder neue Programme einzubeziehen.
Positive Auswirkungen auf die Gesundheitskosten
Die Integration dieser pharmazeutischen Dienstleistungen in die OKP stellt eine Investition in eine effizientere Gesundheitsversorgung dar. Studien zeigen, dass verbesserte Therapietreue und optimierte Medikation langfristig Kosten einsparen, indem sie Komplikationen, Spitaleinweisungen und unnötige Arztbesuche reduzieren.
Umsetzungszeitplan und nächste Schritte
Bis Ende 2025 wird die Vernehmlassung zur Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) erwartet. Anschliessend folgt die Umsetzung der neuen Regelungen, sodass die neuen vergüteten Leistungen ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten können. In dieser Zeit müssen die Dienstleistungen ihre Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nachweisen, Tarifverhandlungen mit den Versicherern geführt und kantonale Harmonisierungen vorangetrieben werden.
Ein bedeutender Schritt für Apotheken
Diese Revision hebt die pharmazeutische Grundversorgung auf eine neue Stufe. Apothekerinnen und Apotheker erhalten mehr Verantwortung im Gesundheitswesen, was sich positiv auf die Versorgungsqualität und Kosteneffizienz auswirkt. Martine Ruggli, Präsidentin des Schweizerischen Apothekerverbands pharmaSuisse, betont: «Jetzt gilt es, diese Chance gemeinsam zu nutzen.»