Gleichzeitig wird verstärkt gegen die missbräuchliche Abrechnung von Inkonvenienzpauschalen vorgegangen. Fälle, in denen der Verdacht besteht, dass ein Geschäftsmodell auf der vertragswidrigen Abrechnung dieser Pauschalen basiert – insbesondere bei auffällig häufiger und systematischer Verrechnung – werden konsequent verfolgt.
Um eine langfristige Lösung zu schaffen, wird eine Arbeitsgruppe aus FMH, Prio.Swiss und dem Haus- und Kinderärzte-Verband Mfe gebildet. Diese soll bis Ende Januar 2025 dem Bundesrat eine Neuregelung für die Anwendung der Inkonvenienzpauschalen im Tardoc vorlegen. Ziel ist es, auch angestellten Ärzt:innen eine korrekte und einheitliche Abbildung ihrer Leistungen zu ermöglichen.
Hintergrund der Einigung ist ein Urteil des Bundesgerichts, das im Juni 2024 die Abrechnungspraxis neu definierte. Demnach dürfen Notfallzuschläge nur für ausserhalb der regulären Sprechstunden erbrachte Leistungen abgerechnet werden. Permanence- oder Walk-In-Praxen können diese Zuschläge nicht automatisch verrechnen, da die Dringlichkeits-Inkonvenienzpauschale ursprünglich für kurzfristige Einsätze ausserhalb der Praxiszeit geschaffen wurde.
Erleichterung gibt es auch bei den Rückforderungen: Die Versicherer haben eingewilligt, auf die Rückforderung von bereits durch angestellte Ärzt:innen abgerechneten Notfallpauschalen zu verzichten. Diese Vereinbarung trägt dazu bei, die Notfallversorgung durch Arztpraxen weiterhin auf qualitativ hohem Niveau zu gewährleisten.