Am 21. März 2025 hat das Bundesparlament die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Rahmen des zweiten Massnahmenpakets zur Kostendämpfung verabschiedet. Die Reform ist ein Meilenstein für die Apotheken: Sie können künftig zusätzliche pharmazeutische Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen – etwa zur Optimierung der Arzneimitteltherapie und zur Förderung der Therapietreue.
Neu vergütet werden Leistungen, die unabhängig von der Medikamentenabgabe erfolgen, etwa Medikationsanalysen, Therapiebegleitung oder der Medikationsabgleich bei Spitalaustritten. Voraussetzung ist die interprofessionelle Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten oder Versorgungsnetzen sowie der Nachweis von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien). Die Gesetzesänderung soll 2027 in Kraft treten.
Bereits heute testen Pilotprojekte wie «myCare Start» von Pharmasuisse den praktischen Nutzen solcher Leistungen. Auch in der Prävention wird der Handlungsspielraum grösser: Apothekerinnen und Apotheker können im Rahmen nationaler oder kantonaler Programme wie HPV-Impfungen oder Darmkrebsscreenings künftig aktiv mitwirken – ebenfalls mit OKP-Vergütung.
Mit der Revision würdigt der Gesetzgeber die Rolle der Apotheken als wohnortnahe, niederschwellige Anlaufstellen und entlastet gleichzeitig Arztpraxen und Spitäler. Die Massnahmen stehen im Einklang mit der vom BAG formulierten «Agenda Grundversorgung», die eine bezahlbare und effiziente Gesundheitsversorgung für alle sichern soll.
Pharmasuisse begrüsst den Entscheid des Parlaments und sieht darin eine grosse Chance, das Potenzial der Apotheken besser zu nutzen und langfristig in ein integriertes Versorgungssystem zu überführen.