Die vergangenen Monate waren aufgrund des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie ein Stresstest für die Pflege. Und diesen haben die Institutionen gut gemeistert: Selbst in dieser ausserordentlichen Situation konnten sie die Versorgung der betreuten Menschen gewährleisten. Notwendige Anpassungen im Institutionsalltag wurden rasch umgesetzt, auch wenn beispielsweise das Schutzmaterial ein rares Gut darstellte, zu dem die Pflegeheime nur ungenügend Zugang hatten.
Die Pandemie hat aber auch deutlich gemacht, dass es nach wie vor als prioritäre Aufgabe der Institutionen erachtet wird, die physische Gesundheit der Menschen in ihrer Obhut zu sichern. Dies zeigte sich im Erlass von Besuchsverboten: Bewohner und Bewohnerinnen wurden so zwar vor Ansteckungen geschützt, doch beeinträchtigt eine Einschränkung der sozialen Kontakte sowohl die psychische Gesundheit als auch die Lebensqualität. Das Beispiel zeigt, dass die Aufgaben der Institutionen der Langzeitpflege und -betreuung auch heute noch zu stark auf Körperpflege und physische Gesundheit ausgerichtet sind. Soziale Aspekte und psychische Gesundheit folgen erst an zweiter Stelle. Dabei sind diese für eine gute Lebensqualität gleichermassen wichtig. Denn Lebensqualität bedingt deutlich mehr als nur physische Gesundheit.
Grossbaustelle Langzeitpflege
Der skizzierte Befund spiegelt sich sowohl in gesetzlichen Grundlagen als auch im Nebeneinander verschiedener Gesetzesprojekte wider: Sie lassen ein gesamtheitliches Verständnis der Pflege sowie eine stärkere Fokussierung auf die Lebensqualität der Menschen mit Unterstützungsbedarf vermissen.
- Einseitiges Qualitätsverständnis: Gerade die beiden laufenden Revisionen der Krankenversicherungsverordnung zu Planungskriterien beziehungsweise zu Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen stehen für das herrschende technokratische Qualitätsverständnis. Die Lebensqualität der Betroffenen kommt zu kurz.
- Unterteilung zwischen Pflege und Betreuung: Im Pflegealltag sind die Grenzen zwischen Pflege und Betreuung fliessend. Die Bedürfnisse der Betroffenen lassen sich nicht einfach betriebswirtschaftlich nach Kategorien trennen. Doch die Finanzierung trägt diesem Umstand nicht Rechnung: So erfolgt die Finanzierung einer Leistung je nachdem, ob sie im Gesetz als Pflegeleistung definiert wurde oder nicht.
- Fachkräftemangel in der Pflege: Es ist unbestritten, dass die Betriebe genügend und adäquat ausgebildetes Personal benötigen. In der Schweiz erfolgt ein grosser Teil der Pflege und Betreuungsausbildungen in den Betrieben, teilweise bestehen Ausbildungsverpflichtungen. Eine Verankerung der Aus- und Weiterbildungskosten im Krankenversicherungsgesetz fehlt jedoch.
- Keine Regelung der Finanzierung von betreutem Wohnen: Fachlich unbestritten ist heute, dass die Bedürfnisse der Menschen mit Unterstützungsbedarf auch bei der Wahl der Wohnform im Zentrum stehen sollen. Die gesetzlichen Grundlagen sind jedoch nach wie vor nicht entsprechend angepasst: Ergänzungsleistungen werden heute nur ausbezahlt, wenn die betroffene Person zuhause oder stationär gepflegt und betreut wird. Dies kann dazu führen, dass weniger Begüterte, wenn sie nicht mehr zuhause gepflegt werden können, aus finanziellen Gründen in ein stationäres Angebot wechseln müssen, da ein betreutes Wohnen für sie nicht finanzierbar ist. Diese Tatsache überrascht umso mehr, als dass betreutes Wohnen in der Regel günstiger ausfallen würde als ein Aufenthalt in einem Alterszentrum.
Zukünftige Entwicklung der Pflege
Die Langzeitpflege steht vor grossen Herausforderungen, die rasch noch grössere Veränderungen erfordern: Menschen mit und ohne lebensbegleitender Behinderung werden stets älter. Der Anteil an Menschen im Alter steigt also insgesamt an, weshalb in der Konsequenz mehr Betreuung und Pflege nachgefragt werden. Zudem haben Betroffene heute andere Erwartungen an die Lebensqualität und damit an die Qualität der Pflege. Diese Herausforderungen erfordern rasche Antworten der Politik zur Finanzierung, zum Fachkräftemangel sowie zum Qualitätsverständnis. Die Langzeitpflege darf nicht länger Stiefkind der Gesundheitspolitik sein.
Mit einem neuen Qualitätsverständnis würde ein Grundstein für die zukünftige Entwicklung der Langzeitpflege gelegt. Eine Abkehr vom heutigen eher technokratisch-prozessualen Qualitätsverständnis im Gesundheitswesen ist zwingend: Gesundheit ist nicht bloss die Abwesenheit von Krankheit. Deshalb müssen die Akteure ein gemeinsames, ganzheitliches Qualitätsverständnis definieren, welches Menschen mit Unterstützungsbedarf eine möglichst hohe Lebensqualität ermöglicht.
Weiter ist zu akzeptieren, dass der demographische Wandel ein Fakt ist. Es müssen nachhaltige Massnahmen ergriffen werden zur Behebung des Fachkräftemangels. Solche Massnahmen werden zurzeit im Rahmen des Indirekten Gegenvorschlags zur Pflegeinitiative diskutiert. Aus Sicht der Leistungserbringer ist dafür genügend Geld zur Förderung der Ausbildung zur Verfügung zu stellen, sind die Aus- und Weiterbildungskosten im Krankenversicherungsgesetz zu verankern und die Kompetenzen des Pflegepersonals zu erweitern.
Die künftigen Entwicklungen bedingen neue Lösungen – Innovation. Das heutige System ist angebotsorientiert und wird den gesellschaftlichen Erwartungen nach Selbstbestimmung und Individualität kaum gerecht. Als Antwort auf diese Problematik hat Curaviva Schweiz die Vision der Sozialraumorientierung entworfen: In diesem Modell verstehen sich die Institutionen der Alterspflege und -betreuung als flexible und sozialraumorientierte Dienstleistungsunternehmen, die Menschen im Alter ein selbstbestimmtes Leben in der von ihnen bevorzugten Wohnumgebung ermöglichen. Hierbei soll der Mensch mit seinem gesamten sozialen Beziehungsnetz «mitten im Leben» bleiben und bedarfsgerecht die individuell notwendigen Dienstleistungen beziehen können. Mit solchen Modellen lassen sich die Lücken zwischen ambulanten und stationären Leistungen schliessen. Unnötige und damit zu frühe Heimeintritte werden verhindert – mit positiven Kostenfolgen. Die Politik hat nun den Bundesrat damit beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten, damit Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen eingesetzt werden können. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu bedarfsgerechten Wohnmodellen.
Da nicht unbegrenzt weitere finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen werden, gewinnt auch die technisch-wissenschaftliche Innovation immer grössere Bedeutung und Dringlichkeit. Beim Schlagwort «Digitalisierung» drängt sich oftmals die Idee von Pflegerobotern auf, um Pflegezeit und Geld einzusparen. Roboter können aber keine Pflegenden ersetzen. Digitale Innovationen im Bereich der Unternehmensführung, Kommunikation, Gebäudetechnik sowie bei diversen digitalen Helfern sind bereits ausgereifter und einsatzbereit. Sie unterstützen die Qualitätsentwicklung sowie eine effiziente Arbeitsweise.
Zu guter Letzt sind auch die Institutionen gefordert: Auf Betriebsebene ist Innovation – und damit wie in allen Branchen eine gesunde Portion Mut – gefragt, aber auch eine sorgfältige Risikoabwägung, denn die Qualität der Dienstleistungen darf dabei nicht leiden. Wichtige Voraussetzungen für die gelungene Umsetzung der Innovationsmassnahmen sind genügend Spielraum und unternehmerische Freiheit. Diese ermöglichen es, Neues auszuprobieren, sich weiterzuentwickeln und so auch künftig gefragte Dienstleistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf erbringen zu können.
Was nach einem Wunschkonzert für die Langzeitpflege klingt, ist nichts anderes als eine Gesamtkonzeption mit längst fälligen Massnahmen, um den grossen Herausforderungen gerecht zu werden, welche veränderte Ansprüche und demographische Entwicklung mittelfristig an die Langzeitpflege stellen. Die Auslegeordnung ist da. Nun ist die Politik gefordert, die Weichen richtig zu stellen, damit die Qualität der Pflege nachhaltig gesichert werden kann.
Monika Weder ist Mitglied der Geschäftsleitung und Leiterin des Geschäftsbereiches Bildung bei Curaviva Schweiz. Sie verfügt über ein Psychologiestudium der Universität Freiburg und hat einen Master of Advanced Studies in Nonprofit Management absolviert.