ICV Gesundheitstagung Schweiz
Controlling im Spannungsfeld von Innovation, Kostenmanagement und digitaler Transformation.
Datum: 07. Mai 2024
Ort: St. Gallen (CH)
Verschiedene Initiativen unterstützen die Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Pflege von Menschen mit Demenz im Spital. Damit rückt die Beziehungsgestaltung in der Pflege wieder in den Fokus und könnten die Situation von Patienten mit kognitiven Beeinträchtigungen während eines Krankenhausaufenthaltes verbessern.
▶ ANDREA KYNAST
Bisher liegen keine verlässlichen Daten über die tatsächlichen Fallzahlen von Patientinnen und Patienten mit Demenz in den deutschen Kliniken vor, da das Krankheitsbild nicht in jedem Fall statistisch erfasst wird. Jedoch kann von der Altersstruktur her darauf geschlossen werden, dass geriatrische Kompetenz einhergehend mit demenzspezifischem Wissen verstärkt in die Aus- und Weiterbildung von Ärzten, Pflegekräften und Therapeuten implementiert werden muss.
Noch sind die meisten Kliniken nicht auf die spezifischen Bedürfnisse dieser Patientengruppe eingestellt. Ihre Abläufe sind vielmehr auf den kooperativen, kognitiv fitten Patienten, der sich «systemkompatibel» verhält, ausgerichtet.
Handlungsempfehlungen erarbeitet
Eine Reform des Krankenhausstrukturgesetzes und die Entwicklung eines Expertenstandards zur Pflege von Menschen mit Demenz, der die Beziehungsgestaltung in der Pflege wieder in den Fokus rückt, sollen nun insbesondere die Situation von Patienten mit kognitiven Beeinträchtigungen während eines Krankenhausaufenthaltes verbessern.
Auch die Allianz für Menschen mit Demenz auf Bundesebene (bestehend aus Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, DAlzG, Deutscher Pflegerat, Bundesärztekammer, Fachverbände und Zivilgesellschaft) hat in ihrer «Agenda für Menschen mit Demenz» Zielvereinbarungen mit Massnahmen zur Versorgung von Patienten mit Demenz im Krankenhaus getroffen.
In der Agenda wurde unter anderem vereinbart:
❱❱ Dass Krankenhausaufenthalte von Menschen mit Demenz möglichst vermieden und notwendige Krankenhausaufenthalte kurz gehalten werden sollen
❱❱ Dass Demenz bei der Aufnahme ins Krankenhaus möglichst schnell erkannt werden soll
❱❱ Dass Patienten entsprechend ihrer demenziellen Erkrankung versorgt und begleitet werden sollen
❱❱ Dass das Personal im Krankenhaus im Umgang mit Menschen mit Demenz geschult werden soll
❱❱ Dass niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Reha- und Pflegeeinrichtungen besser zusammenwirken sollen.
Vor diesem Hintergrund setzte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der 5. Förderwelle des Förderprogramms «Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz» einen Schwerpunkt bei Auf- und Ausbau demenzfreundlicher Strukturen in Krankenhäusern. 2017 fand zu diesem Thema eine Fachkonferenz in Saarbrücken statt, die den Rahmen für einen interdisziplinären Austausch bot und zu konkreten Handlungsempfehlungen führte:
1. Qualifizierung der Mitarbeitenden
Den Mitarbeitenden sollte neben der Sensibilisierung für die besondere Vulnerabilität von kognitiv beeinträchtigten Menschen auch ein vertieftes, demenzspezifisches Wissen vermittelt werden. Die Weiterbildung zu «Demenzexperten», die als Multiplikatoren auf ihren Stationen fungieren, wird ebenso empfohlen wie die Ernennung von «Demenzbeauftragten», die alle demenzspezifischen Entwicklungsschritte der Einrichtung begleiten.
2. Interdisziplinäre Fortbildungen
Eine fachlich gute Versorgung der häufig multimorbiden Patientinnen und Patienten erfordert auch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit. Diese setzt spezifische kommunikative Fähigkeiten sowie die Bereitschaft zur Kooperation und Teamfähigkeit bei allen Beteiligten voraus. Die nach wie vor hierarchische Struktur in den Kliniken erschwert jedoch häufig die Kommunikation auf Augenhöhe zwischen den Professionen. Interdisziplinäre Fortbildungen und Fallbesprechungen können dazu beitragen, dass diese hierarchischen Barrieren aufgeweicht werden.
3. Fortbildungen
für niedergelassene Ärzte Mit dem Ziel einer möglichst nachhaltigen Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus und der Vermeidung sogenannter Drehtüreffekte, kann das Konzept «Qualifizierung» nicht an der Klinikpforte zu Ende gedacht sein. Die Hausärztin/der Hausarzt als wichtige Player im ambulanten Versorgungssystem benötigen ebenfalls zusätzliches Wissen zu altersmedizinischen und demenzspezifischen Zusammenhängen. So kann beispielsweise im Rahmen von regionalen, interdisziplinären Qualitätszirkeln durch das Instrument der Patientenfallkonferenz dieses Wissen etabliert werden.
4. Kommunikation und Überleitung
Denkt man den Überleitungsprozess im Sinne des geriatrischen Anspruchs, so beginnt das Entlassungs-Management bereits mit der Aufnahme der Patientin/des Patienten und strahlt nach der Entlassung positiv in die häusliche Situation aus. Die Kommunikationsstruktur bildet den «Roten Faden» zwischen Aufnahme- und Entlassungs-Management. Dazu ist es notwendig, dass bei der Aufnahme möglichst umfangreiche personenbezogene Informationen verfügbar sind. Im günstigsten Fall wird die Patientin/der Patient von einer Bezugsperson zur Aufnahme begleitet, die zur Erhebung einer Fremdanamnese beitragen kann. Diese Informationen, gebündelt mit den Informationen des multiprofessionellen Teams, das die Patientin/den Patienten medizinisch und therapeutisch durch den Krankenhausaufenthalt begleitet hat, ermöglichen im weiteren Verlauf eine realistische Einschätzung der individuellen Unterstützungsbedarfe im Anschluss an den Klinikaufenthalt. Um eine nachhaltige und lückenlose Entlassung durchzuführen, ist zudem eine enge Vernetzung mit den lokalen Akteuren aus dem ambulanten Sektor notwendig.
5. Ablauforganisation
Um die Risiken von Menschen mit Demenz während eines Krankenhausaufenthaltes zu begrenzen, müssen diese Risiken identifiziert und bewertet werden. Erst damit wird die Grundlage geschaffen für die Entwicklung eines sicheren und strukturierten Weges dieser Patientinnen und Patienten durch den Krankenhausaufenthalt. Ein spezifischer, für Patientinnen und Patienten mit kognitiven Beeinträchtigungen zu entwickelnder Behandlungspfad stellt ein wirksames, qualitätssicherndes Steuerungsinstrument dar. Er umfasst alle Massnahmen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten und gibt den Mitarbeitenden die Sicherheit, dass der nun ablaufende Prozess immer gleich abgehandelt wird. Auch bezüglich des Behandlungspfades ist es notwendig, die Schnittstellen zum gewohnten Lebensumfeld der Person mit zu beachten und über die sektorale Grenze hinaus zu denken. Die Prozesskette berücksichtigt also konsequenterweise die Bereiche: Vorstationär-Aufnahme-Diagnostik-Therapie-Entlassung-Nachstationär.
6. Implementierung einer demenzsensiblen Personalkonstellation
Neben dem Einsatz von qualifizierten Mitarbeitenden als Demenzexperten auf den Stationen und der übergeordneten Stelle einer Demenzbeauftragten, werden zusätzliche Kräfte benötigt, um dem Unterstützungsbedarf der Menschen mit Demenz gerecht zu werden. Bei der Entwicklung demenzsensibler Personalkonstellationen spielen die jeweiligen strukturellen Gegebenheiten der Klinken und ihre Einbindung in lokale Netzwerke eine entscheidende Rolle. Die Einhaltung der beschriebenen kliniküberschreitenden Prozesskette könnte beispielsweise durch eine sektorenübergreifende Begleitung von Menschen mit Demenz erleichtert werden. Dazu sind strukturelle Bedingungen notwendig, die es ermöglichen, dass geschulte Ehrenamtliche und Alltagsbegleiter gemeinsam mit dem Patienten vom ambulanten in den stationären Sektor wechseln können und wieder zurück. Der Einsatz von geschulten Altenpflegerinnen und Altenpflegern für die Durchführung und Begleitung von tagesstrukturierenden Massnahmen stellt eine weitere, qualitätssichernde Massnahme insbesondere für Patientinnen und Patienten mit einem hohen pflegerischen und betreuerischen Bedarf dar. Dadurch entstehende höhere Personalkosten können durch Reduzierung von risikobehafteten Verläufen (zum Beispiel die Entwicklung eines Delirs) mindestens kompensiert werden.
7. Vermeidung von Krankenhauseinweisungen
Unter Berücksichtigung aller bekannten Risiken, die ein Krankenhausaufenthalt für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen mit sich bringen kann, sollte im Vorfeld genau überprüft werden, ob eine Einweisung tatsächlich erforderlich ist. Eine Voraussetzung für die Vermeidung von Einweisungen ist, dass entsprechende Massnahmen sowohl in der ambulanten Pflege als auch in den dauerstationären Einrichtungen entwickelt werden. In den dauerstationären Einrichtungen sollte der Fokus unter Beachtung des ärztlichen Vorbehalts auf einer Verbesserung der geriatrischen Kompetenz der Pflegekräfte liegen. Für die betreuenden niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte kann die Einbeziehung von Geriatern via Hotline und die Ausarbeitung von Einweisungskriterien in das Krankenhaus für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen eine wichtige Unterstützung bieten.
Fazit
Eine angemessene und nachhaltige Versorgung von Patienten mit Demenz stellt Krankenhäuser aktuell und zukünftig vor grosse Aufgaben. Diese Aufgaben können die Kliniken jedoch nicht allein bewältigen. Sie benötigen dazu entsprechende Rahmenbedingungen sowie die Unterstützung der lokalen Versorgungsnetzwerke, der Angehörigen, der bürgerschaftlich engagierten Menschen und der politischen Entscheider.
Andrea Kynast ist freiberufliche Gerontologin und freie Mitarbeiterin der Demenz Support Stuttgart, die das Bundesmodellprogramm «Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz» begleitet hat.
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